Solarzellen

Einspeisevergütung

 

Gesetzlich festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Anlagen, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, in das öffentliche Netz.

In Deutschland legt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fest, wie viel für Strom aus den verschiedenen Erneuerbaren Energien gezahlt wird. Einspeisevergütungen gibt es inzwischen in den meisten EU-Ländern sowie in vielen weiteren Ländern weltweit.

Grundgedanke ist, dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt wird, der sich an den Erzeugungskosten der jeweiligen Erzeugungsart orientiert, um so einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen.

Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Deponiegas / Klärgas / Grubengas und Geothermie.

Siehe auch  EEG

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