EEG-Umlage
Die Betreiber von Erzeugungsanlagen und Kraftwerken, die Strom auf der Basis erneuerbarer Energien produzieren, erhalten im Rahmen des EEG-Gesetzes einen festen Vergütungssatz für die erzeugte Energie, um den wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlagen zu gewährleisten. Die entstehenden Mehrkosten werden von den Energieversorgern (also beispielsweise den Stromfirmen), welche die Energie von den Kraftwerksbetreibern erwerben, getragen. Die Energieversorger wälzen die Extrakosten wiederum in Form der EEG-Umlage auf den Endverbraucher, also den Stromkunden, um. Für das Jahr 2010 beträgt die Umlage 2,047 ct/kWh.
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