EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Zur Verbesserung des Klimaschutzes hat der Deutsche Bundestag im Februar 2000 das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien verabschiedet.
Damit soll der Anteil an regenerativen Energien am gesamten Energiemix in Deutschland erhöht und die Abhängigkeit von endlichen und fossilen Brennstoffen wie Öl, Erdgas und Kohle verringert werden.
Das Prinzip des EEG ist einfach: Betreiber, die Strom aus regenerativen Energien in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten vom Netzbetreiber eine über mehrere Jahre gesetzlich festgelegte Vergütung auf die eingespeiste Strommenge. Bei Photovoltaikanlagen beträgt der Zeitraum 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage.
Wer heute in eine Photovoltaikanlage investiert, profitiert über zwei Jahrzehnte von diesem festgelegten Einspeisetarif - die Anlage finanziert sich bei der derzeit geltenden Einspeisevergütung und typischen Finanzierungskonditionen somit über die Laufzeit der Einspeisevergütung durch den Stromertrag praktisch von selbst.
Die im Jahr der Inbetriebnahme gewährte Einspeisevergütung bleibt über den Zeitraum von 20 Jahren konstant. Die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen sinkt jedoch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Durch diese Maßnahme will man Solarunternehmen zu Kostensenkungen anspornen.
Siehe auch Einspeisevergütung


