Beschluss zur Solarvergütung zurückgewiesen
Der Bundesrat will mit dem Einspruch gegen die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die bereits geplante Kürzung der Vergütungssätze stoppen. Bayern, Baden-Württemberg sowie die ostdeutschen Länder versuchen seit Monaten die Höhe der Solarförderung beizubehalten oder die vom Bundestag beschlossene Kürzung zu minimieren. Somit geht der Streit um die EEG Novellierung in eine neue Runde. In Diskussion stehen sowohl das Ausmaß der Vergütungskürzung als auch das vom Bundestag angestrebte Verbot von Freiflächenanlagen.
Die novellierte Version des EEG wird unter diesen Umständen nicht mehr ab dem 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat muss sich nochmals mit der Novelle auseinandersetzen. Die nächste Sitzung ist für den 9. Juli geplant, so dass das Problem frühestens zu diesem Datum gelöst werden kann. Für die Firmen der Solarbranche ist kein Rückgang der Nachfrage in Sicht.


